Wir unterscheiden innerhalb der EFL-Ausbildung zwischen dem/der EFL-Anwender*in (nach Teilnahme am Grundkurs) und den zertifizierten EFL-Therapeut bzw. Therapeutinnen (nach bestandener Zertifikatsprüfung nach Aufbaukurs II). Für Ärzte bzw. Ärztinnen und Therapeuten bzw. Therapeutinnen, die Leistungstests für Berufsgenossenschaften, Sozialgerichte und Rückversicherungen durchführen oder im Rahmen einer gutachterlichen Tätigkeit die Leistungstests mit einbeziehen, empfehlen wir die Ausbildung zum/zur zertifizierten EFL-Therapeut*in. Die Aufnahme in die qualitätsgesicherte EFL-Anwenderliste erfolgt erst, wenn das entsprechende Institut mindestens einen zertifizierten Arzt bzw. Ärztin und einen zertifizierten Therapeuten bzw. Therapeutin nachweisen kann. Jeweils drei Jahre nach der Aufnahme des Institut in die qualitätsgesicherte EFL-Anwenderliste muss eine Rezertifikation durch das EFL-Institut erfolgen.